Hundeplatzordnung des BK-Spessart:
Liebe Hundefreunde,
wir wollen keine Ordnung um der Ordnung willen, aber im Interesse unserer Gemeinschaft von Hundefreunden kommen auch wir ohne einen Rahmen, der für ALLE gilt, nicht aus. Diese Ordnung soll zum besseren Miteinander auf dem Übungsgelände dienen.
Um den Ausbildungs- und Übungsbetrieb reibungslos durchzuführen und den Aufenthalt auf unserem Platz für alle positiv und möglichst ohne Probleme gestalten zu können, sind folgende Grundsätze zu beachten und einzuhalten:
1.) Das Betreten des Vereinsgeländes geschieht auf eigene Gefahr. Der Verein übernimmt keine Haftung für Sach-, Vermögens- oder Personenschäden. Für die Dauer des Platzaufenthaltes bleibt der Hundeführer / Hundehalter verantwortlicher und Haftender für seinen Hund.
2.) Das Vereinsgelände darf nur mit gesunden Hunden betreten werden.
3.) Das Üben auf dem Hundeplatz ist nur zu den Übungszeiten an den jeweiligen Übungstagen gestattet. Training an übungsfreien Tagen ist nur nach Absprache mit dem Ausbildungswart sowie den Organen des Vereins bzw. dem vom Vorstand dafür benannten Vertreter erlaubt.
4.) Der Hundeplatz darf nur unmittelbar nach dem Übungsbetrieb und unter Aufsicht als "Hundespielplatz" genutzt werden.
5.) Die Einteilung und Leitung des Übungsbetriebs obliegt dem Ausbildungswart sowie dem vom Vorstand dafür benannten Vertreter. Deren Anweisungen ist jeweils Folge zu leisten, damit ein möglichst reibungsloser und fachgerechter Trainingsablauf gewährleistet ist.
6.) Vor dem Betreten des Übungsplatzes haben die Hundeführer ihren Hunden ausreichend Gelegenheit zu geben, sich zu lösen. Entleert sich der Hund auf den Platz, wird das mit einer "Runde" belegt. Verunreinigungen durch Hunde sind vom Hundeführer / Hundehalter mittels des geeigneten Gerätes sofort zu entfernen.
7.) Für alle Hunde auf dem gesamten Vereinsgelände besteht, mit Ausnahme bei den gemäß Ausbildungsordnungen erforderlichen Übungseinheiten Leinenzwang.
8.) Alle auf dem Gelände befindlichen Hunde müssen geimpft sein und müssen eine Haftpflichtversicherung haben. Auf Verlangen der Vorstandschaft sind die Nachweise vorzulegen.
9.) Die Vereinskantiene ist nur berechtigt Speisen und Getränke an Mitglieder und deren Gäste abzugeben.
10.) In das Vereinsheim dürfen Hunde nicht hinein, Ausnahme: Welpen bis 4 Monate.
11.) Hundeboxen können vom Verein gemietet werden, die Verwahrung erfolgt auf eigene Gefahr.
12.) Die Arbeiten mit läufigen Hündinnen sind unter Rücksichtnahme möglich. Eine Absprache mit dem zuständigen Ausbildungswart. ist zwingend erforderlich.
13.) Auf kameradschaftliches, sportliches und faires Verhalten legen wir großen Wert.
14.) Nichteinhaltung dieser Platzordnung kann mit einem Platzverweis geahndet werden.
gez. die Vorstandschaft